Aktualisiert Oktober 2026
Nach dem Condominium Act dürfen Ausländer höchstens 49 % der Gesamtwohnfläche einer Wohnanlage besitzen; die übrigen 51 % müssen in thailändischem Eigentum sein. Diese 49 % sind das Ausländerkontingent (Foreign Quota). Eine als „Freehold für Ausländer“ verkaufte Einheit verbraucht einen Teil davon; ist das Kontingent eines Gebäudes voll, kann ein Ausländer eine Einheit im Thai-Kontingent nur über eine 30-jährige Pacht oder eine thailändische Gesellschaft erwerben – beides ist nicht dasselbe wie Eigentum.
Das Kontingent ist keine feste Liste von Einheiten. Es ist ein laufender Saldo, den die Hausverwaltung (Juristic Office) des Gebäudes führt, und er ändert sich mit jeder Übertragung. Deshalb zählt nur eine Antwort: ein datiertes Schreiben der Hausverwaltung – nicht das Wort des Verkäufers, nicht das Inserat. Wir beschaffen dieses Schreiben für jedes Wongamat-Gebäude, bevor ein Kunde reserviert.
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